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Ambulante Badekur

Ambulante Vor­sorge­maß­nahme (offene Badekur) im St. Elisabeth am Kurpark

Bei der ambulanten Vor­sorge­maß­nahme in Bad Rothenfelde, allgemein auch "Badekur" genannt, erhalten Sie Ihre individuellen Behandlungen im Kurmittelhaus (200 m vom St. Elisabeth entfernt).

Unterkunft und Verpflegung (4 Mahlzeiten am Tag) bietet Ihnen das St. Elisabeth am Kurpark entsprechend der aktuellen Preisliste an. Eine ambulante Badekur soll die Gesundheit stabilisieren und fördern und dient somit in erster Linie der Vorbeugung .Wenn Sie gesundheitlich belastet sind, soll die Kur verhindern, dass Sie in absehbarer Zeit erkranken oder Ihre Beschwerden sich verschlimmern. Der Orts- und Klima­wechsel wirkt sich dabei positiv aus. Solche ambulanten Vor­sorge­leistungen werden bei entsprechender Indikation von der Krankenkasse bezuschusst.

Ambulante Kuren dauern zwei bis drei Wochen. Ihr behandelnder Arzt wird die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellen und Ihnen beim Kur­antrag an die Kranken­kasse behilflich sein. Nach Genehmigung einer ambulanten Vorsorge­kur übernehmen die Kranken­kassen die vollen Kosten der Arzt­kosten, der ärztlichen Behandlungen und 90 Prozent der Kur­mittel­kosten, d.h. die Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten wie die Unterkunft und Verpflegung gewährt die Kranken­kasse einen pauschalen Zuschuss pro Tag.

Der Weg zur ambulanten Kur

Für die Gewährung eines Kurzuschusses durch Ihre Krankenkasse sind mehrere Schritte notwendig:

  • Der behandelnde Arzt bescheinigt Ihnen die Notwendigkeit einer Kur in einem Kurantrag. Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie bei der Krankenkasse.
  • Danach beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für eine ambulante Vorsorgemaßnahme. 
  • Nachdem die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt hat, wenden Sie sich an das St. Elisabeth am Kurpark, um den Zeitraum für die ambulante Kur abzustimmen.
  • Das St. Elisabeth am Kurpark nennt Ihnen einen Badearzt vor Ort, bei dem Sie für den 1. oder 2. Tag einen Termin vereinbaren.
  • Mit der Verordnung des Badearztes werden Termine im Kurmittelhaus vereinbart.
  • Nach Abschluss der Badekur reichen Sie die Rechnung des St. Elisabeth am Kurpark bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstatte den bewilligten Zuschuss. Grundsätzlich müssen Sie den Aufenthalt privat bezahlen, die Krankenkasse zahlt den Zuschuss an Sie und nicht direkt an das Haus.