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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge

St. Elisabeth am Kurpark - Urlaub für Senioren

Stand: 02. September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von St. Elisabeth am Kurpark, nachfolgend „Hotel“ genannt.

1.2 Vertragspartner des Hotels ist diejenige natürliche oder juristische Person, welche die Buchung vornimmt, nachfolgend „Kunde“ genannt. Ist der Kunde nicht zugleich Übernachtungsgast, gelten diese Bedingungen entsprechend auch für den Gast, soweit die jeweiligen Regelungen ihrem Inhalt nach auf diesen anwendbar sind.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.5 Individuelle Vereinbarungen im Beherbergungsvertrag oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Vertragspartner

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Reservierungsbestätigung des Buchungsantrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungsbestätigung in Textform erfolgen, bei Gruppenreisen durch den schriftlichen Abschluss eines Belegungsvertrags.

2.2 Buchungen können persönlich, telefonisch, postalisch, per E-Mail, über die Internetseite des Hotels oder über ein angeschlossenes Buchungsportal vorgenommen werden.

2.3 Angebote des Hotels sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine bloße Anfrage begründet noch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages.

2.4 Ist der Kunde nicht selbst Gast oder wird für mehrere Gäste gebucht, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste über den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen und der Hausordnung informiert werden.

2.5 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber für die Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag nur, wenn er dies ausdrücklich übernommen hat oder eine entsprechende gesetzliche Haftung besteht.

2.6 Bei Gruppenreisen, Verbandsreisen oder durch Reiseveranstalter vermittelten Aufenthalten gelten ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen Belegungsvertrages. Bei Widersprüchen gehen die individuell vereinbarten Regelungen vor.

3. Leistungen, Preise und kommunale Abgaben

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die ausdrücklich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung, der jeweils einbezogenen Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls dem vereinbarten Belegungsvertrag.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten oder geltenden Preise für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, die der Kunde veranlasst hat.

3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Nicht enthalten sind kommunale Abgaben, insbesondere ein Gästebeitrag oder eine vergleichbare örtliche Abgabe, wenn diese nach den einschlägigen kommunalen Vorschriften vom Gast gesondert geschuldet wird. Soweit das Hotel zur Einziehung verpflichtet ist, wird die Abgabe zusätzlich berechnet.

3.5 Erhöht sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden neue, den Aufenthalt unmittelbar betreffende öffentliche Abgaben eingeführt oder bestehende geändert, dürfen die vereinbarten Preise im entsprechenden Umfang angepasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

3.6 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich Reisezeit, Aufenthaltsdauer, Zimmerzahl, Zimmerkategorie, Verpflegung oder sonstiger Leistungen, kann das Hotel die Preise neu berechnen. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer Änderung besteht nicht.

3.7 Das Hotel darf zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Nebenleistungen vornehmen, sofern diese den Gesamtcharakter des gebuchten Aufenthalts nicht wesentlich beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden sachlich gerechtfertigt sind.

4. Besonderer Charakter der Seniorenerholung

4.1 St. Elisabeth am Kurpark bietet älteren Menschen einen altersgerechten Erholungsaufenthalt mit Beherbergung, Verpflegung und ergänzenden gemeinschaftlichen Angeboten. 

4.2 Das Hotel ist keine stationäre Pflegeeinrichtung und erbringt keine Leistungen der ambulanten oder stationären Pflege, keine individuelle Beaufsichtigung, keine Medikamentengabe und keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.

4.3 Der Gast muss in der Lage sein, seinen Aufenthalt grundsätzlich selbstständig zu bewältigen. Benötigt der Gast pflegerische Unterstützung, kann ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Wenn Pflege- und/ oder Krankenkasse diese Leistungen nicht übernehmen, werden diese privat vom jeweiligen ambulanten Pflegedienst in Rechnung gestellt. Vor Vertragsabschluss müssen diese Informationen angegeben werden, um rechtzeitig den ambulanten Pflegedienst darüber in Kenntnis zu setzten.

4.4 Gesundheitliche oder mobilitätsbezogene Einschränkungen, die für die sichere Durchführung des Aufenthalts oder die Bereitstellung eines geeigneten Zimmers wesentlich sind, sollen dem Hotel vor Vertragsschluss mitgeteilt werden. Es sind nur solche Informationen anzugeben, die für Unterbringung, Sicherheit und vereinbarte Leistungen erforderlich sind.

4.5 Kann das Hotel die objektiv erforderliche Betreuung oder eine ausdrücklich vorausgesetzte Leistung nicht erbringen, darf es die Buchung ablehnen. Nach Vertragsschluss ist ein Rücktritt nur nach Maßgabe von Ziffer 9 zulässig.

4.6 Das Haus verfügt nach der aktuellen Leistungsbeschreibung über Einzel- und Doppelzimmer, Aufzüge, einen Zimmernotruf und kostenfreies WLAN. Der Notruf wird tagsüber an die Rezeption und nachts an ein Bereitschaftstelefon weitergeleitet. Ein solcher Notruf ersetzt keine permanente pflegerische oder medizinische Überwachung.

5. Zahlung, Vorauszahlung und Aufrechnung

5.1 Rechnungen des Hotels ohne gesondert ausgewiesenes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen.

5.2 Das Hotel kann bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Kreditkartengarantie verlangen. Höhe und Fälligkeit werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

5.3 Bei Buchungen, die kurzfristig vor Anreise erfolgen, kann das Hotel die vollständige Zahlung vor der Anreise oder spätestens bei Ankunft verlangen.

5.4 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel kann den Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens verlangen.

5.6 Der Kunde kann gegen Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nicht für Forderungen, die mit der Forderung des Hotels rechtlich verbunden sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

6. Rücktritt und Nichtinanspruchnahme durch den Kunden

6.1 Ein gesetzliches allgemeines Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Beherbergungsleistungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, grundsätzlich nicht. Unberührt bleiben ausdrücklich vereinbarte Rücktritts- oder Stornierungsrechte.

6.2 Soweit dem Kunden in der Buchungsbestätigung ein kostenfreier Rücktritt bis zu einem bestimmten Termin eingeräumt wurde, kann er bis zu diesem Termin in Textform zurücktreten, ohne dass Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels entstehen.

6.3 Nach Ablauf einer vereinbarten kostenfreien Rücktrittsfrist bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen. 

6.4 Dem Hotel bleibt es vorbehalten, statt der konkreten Berechnung eine vereinbarte pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die anzuwendenden Prozentsätze und Fristen müssen in der Buchungsbestätigung oder einer wirksam einbezogenen Preis- und Stornierungsregelung angegeben sein.

6.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit dies individualvertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

6.6 Bei anderweitiger Vermietung des Zimmers werden die dadurch erzielten Einnahmen angerechnet. Das Hotel ist gehalten, sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung zu bemühen.

6.7 Eine vorzeitige Abreise, verspätete Anreise oder Nichtinanspruchnahme einzelner gebuchter Leistungen führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung, soweit die Gründe aus dem Risikobereich des Kunden stammen. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

6.8 Für Gruppenreisen, Kontingente und Reiseveranstalter können abweichende Rücktrittsfristen und Entschädigungspauschalen vereinbart werden. Diese müssen im jeweiligen Vertrag eindeutig ausgewiesen sein.

6.9 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

7. Erkrankung und persönliche Verhinderung

7.1 Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Krankenhausaufnahme oder sonstige persönliche Verhinderungsgründe des Gastes heben den Beherbergungsvertrag nicht automatisch auf.

7.2 In besonderen Härtefällen kann das Hotel freiwillig eine Umbuchung, einen Gutschein oder eine abweichende Kulanzregelung anbieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

7.3 Muss ein Gast während des Aufenthalts ärztlich behandelt, in ein Krankenhaus gebracht oder durch Angehörige beziehungsweise andere geeignete Personen abgeholt werden, unterstützt das Hotel im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten. Entstehende Fremdkosten trägt der Gast, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.

7.4 Bei akuten Notfällen darf das Hotel den Rettungsdienst verständigen und, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, hinterlegte Notfallkontakte informieren.

8. Rücktritt durch das Hotel

8.1 Soweit ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbart wurde, ist das Hotel während dieses Zeitraums ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn andere Kunden verbindlich buchen möchten und der Kunde auf Nachfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

8.2 Das Hotel ist zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
  • Zimmer schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen gebucht werden;
  • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Aufenthalt den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels erheblich gefährdet;
  • der Zweck oder Anlass des Aufenthalts rechtswidrig ist;
  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgerecht geleistet wird;
  • der Gast trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen die Hausordnung verstößt;
  • ein für den sicheren Aufenthalt objektiv erforderlicher Pflege- oder Betreuungsbedarf besteht, den das Hotel nicht leisten kann, und keine geeignete Unterstützung organisiert wird.

8.3 Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit sie nicht mit berechtigten Ansprüchen des Hotels verrechnet werden dürfen.

8.4 Beruht der Rücktritt auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden oder Gastes, bleiben Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels unberührt.

9. Zimmerbereitstellung, Anreise und Abreise

9.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, einer bestimmten Zimmernummer, Etage oder Lage, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.2 Nach der derzeitigen Leistungsbeschreibung erfolgt die reguläre Anreise zum Mittagessen. Die konkrete Anreisezeit wird in der Reservierungsbestätigung angegeben. 

9.3 Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag grundsätzlich ab der in der Buchungsbestätigung genannten Zeit zur Verfügung.

9.4 Am Abreisetag ist das Zimmer bis 9:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe kann das Hotel für die weitere Nutzung eine angemessene Vergütung verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9.5 Eine verspätete Anreise ist dem Hotel möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden richtet sich nach Ziffer 6.

9.6 Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf der Zustimmung des Hotels und ist von der Verfügbarkeit abhängig.

10. Verpflegung und besondere Anforderungen

10.1 Art und Umfang der Verpflegung ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung und der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung.

10.2 Allergien, medizinisch erforderliche Kostformen und sonstige besondere Ernährungsanforderungen sind möglichst vor Vertragsschluss, spätestens jedoch rechtzeitig vor Anreise mitzuteilen.

10.3 Das Hotel prüft, ob und in welchem Umfang besondere Verpflegungsanforderungen erfüllt werden können. Ein Anspruch besteht nur, wenn die betreffende Leistung ausdrücklich bestätigt wurde. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

10.4 Für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung oder Ersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

11. Teilnahme an Freizeit- und Gemeinschaftsangeboten

11.1 Soweit im Haus Freizeit-, Bewegungs-, Kreativ-, religiöse oder gemeinschaftliche Angebote stattfinden, ist die Teilnahme freiwillig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11.2 Vor der Teilnahme hat jeder Gast eigenverantwortlich zu prüfen, ob das jeweilige Angebot seinem Gesundheitszustand und seiner körperlichen Leistungsfähigkeit entspricht.

11.3 Externe Leistungen, insbesondere Ausflüge, Kuranwendungen, medizinische oder therapeutische Leistungen, können von selbstständigen Drittanbietern erbracht werden. Vertragspartner für diese Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Anbieter, sofern das Hotel die Leistung erkennbar nur vermittelt.

11.4 Änderungen oder Absagen freiwilliger Rahmenprogramme bleiben aus sachlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Witterung, Sicherheitsanforderungen oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten. Vertraglich zugesagte Hauptleistungen bleiben unberührt.

12. Schwimmbad und sonstige Einrichtungen

12.1 Die Nutzung des Schwimmbades, der Außenbereiche und weiterer Freizeiteinrichtungen richtet sich nach den ausgehängten Nutzungs- und Sicherheitsregeln sowie den bekannt gegebenen Öffnungszeiten.

12.2 Gesundheitliche Einschränkungen sind eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Im Zweifel sollte vor der Nutzung ärztlicher Rat eingeholt werden.

12.3 Vorübergehende Einschränkungen oder Sperrungen können insbesondere aus technischen, hygienischen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen erforderlich sein. Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, wenn eine ausdrücklich vereinbarte wesentliche Leistung betroffen ist.

12.4 Ein pauschaler Hinweis „Nutzung auf eigene Gefahr“ begründet keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung des Hotels.

13. Verhalten im Haus und Hausrecht

13.1 Der Gast hat die Einrichtungen, Räume und Gegenstände des Hotels pfleglich zu behandeln und auf andere Gäste, Mitarbeitende und Anlieger Rücksicht zu nehmen.

13.2 Die Hausordnung sowie Sicherheits-, Hygiene- und Brandschutzhinweise sind zu beachten.

13.3 Das Rauchen ist in den Innenräumen untersagt. Zulässig ist es nur in ausdrücklich ausgewiesenen Außenbereichen.

13.4 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

13.5 Das Hotel übt das Hausrecht aus. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der weitere Aufenthalt nach vorheriger Abmahnung beendet werden. Bei erheblichen Sicherheitsgefährdungen oder unzumutbarem Verhalten kann eine sofortige Beendigung zulässig sein.

14. Haftung des Hotels

14.1 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.2 Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

14.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.4 Die gesetzlichen Haftungsvorschriften für eingebrachte Sachen, insbesondere §§ 701 ff. BGB, bleiben unberührt. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten gelten die gesetzlichen Haftungsgrenzen und Anzeigeobliegenheiten.

14.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für Verlust oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge und darin befindlicher Gegenstände haftet das Hotel nicht.

14.6 Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Hotels.

14.7 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

15. Haftung des Kunden und des Gastes

15.1 Der Kunde und der Gast haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft am Gebäude, an Einrichtungsgegenständen oder sonstigem Eigentum des Hotels verursachen.

15.2 Der Kunde haftet nicht allein deshalb für Schäden anderer Gäste, weil er die Buchung vorgenommen hat. Eine Haftung setzt eine vertragliche Übernahme, eigenes Verschulden oder eine gesetzliche Haftungsgrundlage voraus.

15.3 Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

16. Leistungsstörungen und Mängelanzeige

16.1 Der Gast soll erkennbare Mängel oder Leistungsstörungen unverzüglich der Rezeption oder Einrichtungsleitung anzeigen, damit das Hotel innerhalb angemessener Frist Abhilfe schaffen kann.

16.2 Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

16.3 Unterlässt der Gast schuldhaft eine mögliche und zumutbare Anzeige und konnte das Hotel deshalb keine Abhilfe schaffen, können sich daraus die gesetzlich vorgesehenen Folgen ergeben.

17. Datenschutz

17.1 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Beherbergungsvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

17.2 Weitergehende Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

17.3 Gesundheitsdaten oder Angaben zu Unterstützungsbedarfen werden nur verarbeitet, soweit dies für die gewünschte Leistung erforderlich ist und eine gesetzliche Grundlage oder wirksame Einwilligung vorliegt.

17.4 Foto-, Film- oder Tonaufnahmen von Gästen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Rechtsgrundlage oder Einwilligung. Eine Teilnahme am Aufenthalt darf nicht von einer freiwilligen Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Die Gesellschaft ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, sofern sie nachweisbar getroffen wurden.

19.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

19.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

19.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anbieter und Vertragspartner

Caritas Gesundheitszentrum Bad Rothenfelde GmbH
St. Elisabeth am Kurpark
Bahnhofstraße 19
49214 Bad Rothenfelde
Telefon: 05424 2172-0
E-Mail: info@remove-this.elisabeth-am-kurpark.de

www.elisabeth-am-kurpark.de

Amtsgericht Osnabrück, HRB 217824

Geschäftsführer: Ralf Chojetzki

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 11 76 46 896